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Designer Babies: Wollen wir das?

Das Child Right International Network (CRIN) sagt:

„Jeder Mensch, auch Kinder, haben das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung über den eigenen Körper, und die einzige Person, die das Recht hat, eine Entscheidung über den eigenen Körper zu treffen, ist man selbst."


Das Selbstbestimmungsrecht des Kindes würde untergraben, wenn das Genom verändert würde, um die durch gesellschaftliche Werte und Normen gestützten Erwartungen der Eltern zu erfüllen. Bestimmte genetische Gegebenheiten würden bevorzugt werden. Das Geborenwerden würde nicht mehr dem Zufall überlassen werden.

Haben wir das Recht, CRISPR-Technologien einzusetzen, um unsere Babys nach unseren Vorlieben zu gestalten, auch wenn wir es gut meinen?

Das Gen-Editing scheint darauf ausgerichtet zu sein, schwere Krankheiten zu verhindern. Aber wir sind nicht in der Lage, alle Folgen dieser Technik vorherzusehen.

Außerdem könnten wir anfangen, genetische Veränderungen zur „Verbesserung" unserer Kinder vorzunehmen, um die Babys zu entwerfen, die wir uns wünschen.

Wir müssen uns bewusst machen, dass die Möglichkeit besteht, gentechnisch veränderte Menschen zu schaffen. Wollen wir das?


Zukünftige Eltern können ein Interesse an HHGE haben, wenn sie vermuten, dass ihre zukünftigen Kinder an einer genetischen Krankheit leiden könnten. Sie wünschen sich Kinder mit ihrem Erbgut, die nicht von dieser Krankheit betroffen sind.

Um sicherzugehen würden die Eltern sich diesem medizinischen Verfahren unterziehen wollen, um die genetischen Eigenschaften ihres Kindes zu „verbessern". Sie würden also vom Recht der Eltern auf reproduktive Freiheit Gebrauch machen. Sie würden Entscheidungen für ihr ungeborenes Kind treffen, da das Kind zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Lage wäre, um für sich selber zu entscheiden. Was ist mit der Autonomie des Kindes?


  • Haben die Eltern nicht die Pflicht, ihr Kind vor der unsicheren experimentellen Technik der HHGE zu schützen?

  • Ist das Kind, dieses Individuum, die eine Genome Editing zugefügt bekam, noch autonom?

  • Die Eltern treffen die Entscheidung für ihr Kind. Das würde bedeuten, dass die Grundsätze der informierten Zustimmung hier nicht gelten, weil das Kind, um das es geht, zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage ist, seine Zustimmung zu geben. Wird nicht das Recht auf Freiheit des Kindes verletzt?

  • Wird dann nicht das „Recht der Eltern auf reproduktive Freiheit" zur der elterlichen „Pflicht zur Perfektionierung des Kindes" (Parental Duty to Perfect Children) ausgeweitet?



 
 
 

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Corinne Othenin-Girard

PhD Student Sociology

University of Basel,

Switzerland

 

PhD Thesis on:

A critical social view at the projected clinical application of heritable genome editing (HGE).

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